Anmeldung als Minijob – was muss ich beachten?
Eine Anmeldung zum Minijob bringt dem Arbeitgeber in einem privaten Haushalt neben einer Steuerentlastung noch andere Vorteile. Nehmen Sie eine geringfügige Beschäftigung an, können Sie ebenfalls profitieren. Wer eine Haushaltshilfe oder einen gewerblichen Minijobber beschäftigt oder eine Tätigkeit auf 450-Euro-Basis als Nebenjob ausüben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Minijob richtig anmelden – was ist zu tun?
Möchten Sie einen Minijob richtig anmelden, müssen Sie die Anmeldung bei der Minijobzentrale vornehmen. Für diesen Schritt benötigen Sie von der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer. Als privater Arbeitgeber brauchen Sie sich nicht darum zu kümmern, da die Betriebsnummer von der Minijobzentrale angefordert wird. Haben Sie als Unternehmer noch keine Betriebsnummer, setzen Sie sich mit dem Betriebsnummern-Service Ihrer Arbeitsagentur in Verbindung.
Um den Minijob richtig anmelden zu können, müssen Sie – abhängig von der Branche, in der Ihr Unternehmen tätig ist – gegebenenfalls eine Sofortmeldung vornehmen. Diese ist z.B. im Baugewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe und in der Fleischwirtschaft Pflicht.
Nachdem Sie den Minijob richtig anmelden konnten, kommt auf Sie als Arbeitgeber die Verpflichtung zu, monatliche Beitragsnachweise für die Minijobzentrale zu erstellen und die pauschalen Beiträge zur Sozialversicherung dorthin abzuführen. Für die Bezahlung der Beiträge müssen Sie bestimmte Fälligkeitstermine einhalten.
Soll die Beschäftigung auf Minijobbasis beendet werden, müssen Sie Ihre Haushaltshilfe oder Ihren geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer im Betrieb bei der Minijobzentrale abmelden.
Nebenjob anmelden – welche Schritte sind notwendig?
Möchten Sie einen Nebenjob anmelden, der auf 450-Euro-Basis ausgeführt wird, müssen Sie die folgenden Schritte beachten:
Soll der Arbeitgeber Ihren Nebenjob anmelden, benötigt er Ihre Sozialversicherungsnummer. Da die Lohnsteuer pauschal versteuert wird, müssen Sie ihm keine Steuernummer mitteilen.
Sie können einen Nebenjob anmelden, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben. Beachten Sie, dass Sie das Einverständnis Ihres Hauptarbeitgebers benötigen.
Möchten Sie nur einen Nebenjob anmelden, bleibt dieser für Sie als Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Die Pauschalen zur Lohnsteuer und zur Sozialversicherung zahlt der Arbeitgeber. Nehmen Sie mehrere Minijobs an, dürfen Ihre gesamten Einkünfte aus den Nebenbeschäftigungen 450 Euro nicht übersteigen. Verdienen Sie mit Ihren Nebenjobs mehr, sind Sie mit allen Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.
Anmeldung Minijob – welche Vorteile ergeben sich?
Die Voraussetzung ist, dass Sie den Minijob richtig anmelden. Ist diese Vorgabe erfüllt, können Sie als Arbeitgeber oder als Minijobber von den folgenden Vorteilen profitieren.
Als Arbeitgeber einer Haushaltshilfe oder eines Minijobbers, den Sie in Ihrem Betrieb einstellen, können Sie jährlich 20 Prozent der entstandenen Aufwendungen bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Der Abzug der Steuerschuld ist auf 510 Euro gedeckelt.
Bei einer Anmeldung zum Minijob in Ihrem Haushalt ist die Unfallversicherung integriert. Die Minijobzentrale zeigt sich dafür verantwortlich, dass mit der Anmeldung zum Minijob eine Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung vorgenommen wird. Kommt es zu einem Unfall müssen Sie als Arbeitgeber nicht für die Kosten des Unfallversicherungsträgers aufkommen.
Melden Sie einen Nebenjob auf 450-Euro-Basis an, können Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub geltend machen. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ebenfalls gewährleistet.
Denken Sie über eine Anmeldung zum Minijob nach, können Sie anteilige Ansprüche für Ihre spätere Rente erwerben. Stocken Sie den Arbeitgeber-Pauschalbeitrag durch einen Eigenanteil auf, können Sie die Leistungen der Rentenversicherung vollwertig in Anspruch nehmen.