Putzhilfe anmelden? Welche Vorteile?
Kinder, Job und Hobbys, da bleibt für den Haushalt nur noch wenig Zeit, wenn nicht etwas anderes auf der Strecke bleiben soll. Die Lösung ist hier eine professionelle Reinigungskraft, die einen Teil des stressigen Haushalts abnimmt. Sollten auch Sie in Erwägung ziehen eine Putzhilfe für wenige Stunden zu beschäftigen, dann sind Sie als zukünftiger Arbeitgeber dafür verantwortlich Ihre Reinigungskraft auch anzumelden. Durch steuerliche Vorteile soll die Schwarzarbeit in diesem Tätigkeitsfeld minimiert werden. Deshalb locken verschiedene Vergünstigungen bzw. Erleichterungen und nicht zuletzt haben Arbeitgeber ein gutes Gewissen, wenn Sie ihre Putzhilfe legal beschäftigen.
Weniger bürokratische Hürden
Ein Grund warum viele private Haushalte ihre Reinigungskraft nicht ordnungsgemäß angemeldet haben, war der bürokratische Aufwand. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten einer festen Beschäftigung auf geringer Stundenbasis. Einerseits können Sie Ihre Putzhilfe in Form einer Festanstellung beschäftigen. Die Bezahlung darf jedoch nicht über die Höhe von Mini-Jobs hinaus gehen. Über dieser Entlohnungsgrenze liegt ein Beschäftigungsverhältnis vor, dass auch bei der Sozialversicherung abgabenpflichtig ist. Alternativ dazu kann man die Reinigungskraft auch über eine Mini-Jobzentrale anmelden und sich dadurch sogar noch einiges an Aufwand sparen. Die Putzhilfe kann dann über einen Haushaltsscheck angestellt werden und die Jobzentrale übernimmt dann die Abführung aller Abgaben in Ihrem Auftrag. Der Haushaltsscheck ist dann ideal, wenn Sie Ihre Putzhilfe nicht regelmäßig in Anspruch nehmen, sondern nur hin und wieder für einige Stunden eine Unterstützung bei der Reinigung benötigen.
Steuerliche Vorteile bei Anmeldung der Reinigungskraft
Für Arbeitgeber sind die steuerlichen Vorteile einer ordnungsgemäß angemeldeten Reinigungskraft nicht unattraktiv. Steuerlich können jährlich Ausgaben bis zu 20.000 Euro bei der Steuer geltend machen. Die Steuererleichterung kann bis zu 4.000 Euro betragen, die Sie nicht erstattet bekommen, wenn Sie ihre Putzhilfe nicht ordnungsgemäß angemeldet haben. Auch bei einer sporadischen Anstellung über den Haushaltsscheck gibt es Steuererleichterungen. Maximal 20 Prozent bis zu einer maximalen Höhe von 510 Euro von der Steuerschuld abziehen. Wichtig ist, dass sich das Tätigkeitsfeld der Putzhilfe wirklich nur auf Reinigungstätigkeiten beschränkt.
Geringere Abgaben
Arbeitgeber mit Jobs in privaten Haushalten sind auch im Hinblick auf die Abgaben begünstigt im Vergleich zu gewerblichen Arbeitgebern. Bis zur maximalen Verdienstgrenze von 450 Euro für einen Mini-Job müssen lediglich pauschalierte Abgaben für Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung abzuführen. Abgaben wie für die Pflegeversicherung oder Arbeitslosenversicherung entfallen sogar gänzlich. Handelt es sich nur um einen zeitlich begrenzten Mini-Job, dann können diese Abgaben sogar noch geringer ausfallen. Für die Rentenversicherung werden dann deutlich geringere Beträge fällig, die gesetzliche Unfallversicherung bleibt bestehen, während alle weiteren pauschalierten Abgaben entfallen.
Keine rechtlichen Konsequenzen
Nicht zuletzt ist einer der Vorteile der Anmeldung, dass Ihnen keine rechtlichen Konsequenzen drohen. Selbst wenn es nur geringe Pauschalbeträge pro angemeldeter Haushaltshilfe sind, entgehen dem Fiskus jährlich hohe Summen durch die Schwarzarbeit. Hinzu kommt der Umstand, dass eine nicht ordnungsgemäß angemeldete Putzhilfe nicht einmal gegen Unfälle versichert ist. Kommt es dann jedoch im Rahmen einer nicht angemeldeten Tätigkeit zu einem Unfall, dann drohen dem Arbeitgeber hohe Kosten. Daher ist es in jedem Fall sinnvoller die Reinigungskraft anzumelden, denn so können Sie auch von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Unterstützung bei der Anmeldung Ihrer Reinigungskraft finden Sie auch bei www.Needyou-Die Betreuerboerse.de, wo Sie auch kompetente Putzhilfen finden können.