Wer haftet bei einem Babysitter?
Babysitting und Kindertagespflege – wer haftet, wenn etwas schief läuft?
Werden Kinder von anderen Personen beaufsichtigt, müssen sie dafür eine geeignete Person wählen. Nur so können sie vorübergehend die Aufsichtspflicht fürs Babysitten übertragen. Babysitting bedeutet auch die Übernahme der erforderlichen Aufsichtspflicht. Schon in Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich für eine kompetente Betreuung entscheiden, damit es nicht zu Mißverständnissen, falschen Erwartungen oder rechtlichen Nachteilen kommt.
Beim Babysitten wird die Aufsichtspflicht von der betreuenden Person übernommen
Sie wollen wieder einmal Zeit ohne die Kinder verbringen oder müssen einen wichtigen Termin wahrnehmen. Wohin mit dem Nachwuchs, die Großeltern oder Freunde haben auch keine Zeit, also heißt es jemanden für das Babysitting oder eine Kindertagespflege zu suchen. Diese Aufgabe bedeutet im rechtlichen Sinne die Übernahme der notwendigen Aufsichtspflicht Grundsätzlich sind Sie als Eltern gegenüber ihren Kinder verpflichtet, wenn diese minderjährig sind. Allerdings können Sie diese vorübergehend auf eine andere Person übertragen, z.B. den Babysitter. Suchen Sie dafür mit Hilfe von Needyou – die Betreuerboerse eine geeignete Person aus, damit es nicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich der Haftung bei entsprechenden Ereignissen kommt. Jeder, der in der Kindertagespflege oder beim Babysitting tätig ist, sollte wissen, dass er das ihm anvertraute Kind unter Aufsicht hat. Der Betreuende kann infolge dessen für Schäden verantwortlich gemacht werden, die dem Kind zugefügt werden oder die es selbst verursacht.
Unklarheiten vor dem Babysitten beseitigen
Oftmals bestehen Unsicherheiten bei den Eltern und den betreuenden Personen. Einerseits ist nicht klar, wie die Aufsichtspflicht übertragen werden kann und welche Verpflichtungen daraus entstehen. Zudem fehlen oft Kenntnisse darüber, wann eine Verletzung derselben vorliegt und wie ein Babysitter dafür zu haften hat. Es genügt nicht, die Kleinen einfach in fremde Obhut zu geben, eine vertragliche Vereinbarung ist erforderlich, diese kann mündlich, schriftlich oder still schweigend erfolgen wird. Idealerweise halten Sie das Babysitting vertraglich fest. Ganz wichtig ist dies bei der Kindertagespflege, dort sollten die Betreuungszeiten, das Entgelt sowie eventuelle individuelle Regelungen über Arztbesuch oder ähnliches fest gehalten werden. Auch bei einem kurzfristigen Babysitting ist es empfehlenswert, die wichtigsten Details kurz nieder zu schreiben. Werden diese vor dem Babysitten besprochen, sparen Sie sich eventuelle Streitigkeiten.
Verlassen Sie sich nicht auf den Zufall
Wer nur für kurze Zeit eine Aufsichtsperson braucht, wählt oft jemanden aus der Nachbarschaft dafür aus. Das ist bequem, allerdings nicht unbedingt die beste Lösung, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Das Kind beschädigt eine teure Vase oder zieht sich Verletzungen zu. Das kann schnell zum Problemfall werden, denn die Kurzzeit-Babysitter sind gegen solche Schäden nicht unbedingt abgesichert. Meist ist eine zusätzliche Klausel im Versicherungsvertrag erforderlich. Wer im Bekanntenkreis oder in der Verwandtschaft keinen geeigneten Betreuer für den Nachwuchs findet, hat die Möglichkeit über Needyou – die Betreuerbörse eine geeignete Person für die Kindertagespflege oder das kurzzeitige Babysitten zu finden. Bei der Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen stehen zuverlässige Personen zur Auswahl und in der Regel wird Ihre Einwilligung beim Vermittler hinterlegt.
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