Wer zahlt den Schaden beim Babysitten?
Ob beim Toben oder wilden Fußballspielen im Haus: Bei der Kinderbetreuung zuhause kann so manches Missgeschick passieren. Nur eine Sekunde lang nicht aufgepasst und schon ist die hochpreisige Vase der Familie zu Bruch gegangen. Aber was nun? Zwar handelt es sich bei solchen Schäden nur um materielle Schäden, dennoch ist es insbesondere für solche Fälle wichtig, dass ein Babysitter gut versichert ist.
Wer kommt für den Schaden auf?
Kommt es beim Babysitten zu einem materiellen Schaden, so muss ein Babysitter optimaler Weise nicht seinen monatelang angesparten Lohn opfern. Auch muss die Familie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Grundsätzlich sollten Sie auf zwei Versicherungen achten, die beim Babysitten relevant sind. Es handelt sich einerseits um die Haftpflichtversicherung und andererseits um die Unfallversicherung.
Die Haftpflichtversicherung
Bei der Kinderbetreuung zuhause spielt die private Haftpflichtversicherung eine entscheidende Rolle, denn diese deckt die Haftpflicht-Risiken als Privatperson in Alltagssituationen ab. Es gilt nach dem Bundesgesetzbuch § 823 eine sogenannte Schadenersatzpflicht. Das bedeutet konkret, dass Sie dazu verpflichtet sind, den Schaden zu ersetzen, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig den Körper, die Freiheit, die Gesundheit, das Eigentum oder das Leben eines anderen verletzen. Der Regulierung des Schadens steht grundsätzlich nichts im Wege, wenn Sie als Babysitter eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn Ihre nebenberufliche Tätigkeit, also die Kinderbetreuung zuhause, vertraglich vereinbart ist oder wenn Gefälligkeitsschäden in Ihrer Versicherung eingeschlossen sind, sollten Sie als privater Babysitter arbeiten. Als nebenberuflicher Babysitter ist es zudem sinnvoll für Sie, die Erweiterung „Betreuung im Auftrag“ in Ihrer Haftpflichtversicherung vorzunehmen. In dieser ist nämlich auch die Verletzung des beaufsichtigten Kindes eingeschlossen.
Die gesetzliche Unfallversicherung
Für die Kinderbetreuung zuhause ist auch die gesetzliche Unfallversicherung relevant. Alle Personen, die in Privathaushalten beschäftigt sind, sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Sind Sie als Babysitter fest angestellt, werden Sie von Ihrem Arbeitgeber, also der Familie, angemeldet, da Sie unter den Begriff der Haushaltshilfe fallen. Dementsprechend werden auch die Kosten für die Versicherung von der Familie übernommen. Im Gegensatz dazu ist die Minijobzentrale für Ihre Anmeldung zuständig, wenn es sich um einen Minijob im Privathaushalt handelt. Beachten Sie, dass bei einer freiberuflichen Tätigkeit als Babysitter unbedingt eine private Unfallversicherung notwendig ist. In diesem Fall greift die gesetzliche Unfallversicherung nämlich nicht. Haben Sie als Babysitter während Ihrer Tätigkeit einen Unfall, sind Sie nur mit einer privaten Unfallversicherung gänzlich abgesichert.
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