Wie viele Nebenjobs darf ich haben?
Immer wieder kommt die Frage auf, wie viele Nebenjobs zeitgleich geführt werden dürfen. Dabei ist zwischen den Beschäftigungsverhältnissen zu unterscheiden, denn die Gesetze definieren bei Minijobbern andere Vorgaben, als bei Auszubildenden, Angestellten und Arbeitsuchenden. Ein Minijob darf die Obergrenze von 450 Euro nicht übersteigen, da das Beschäftigungsverhältnis sonst sozialversicherungspflichtig wird. Welche Regeln sind also für Minijobber, Auszubildende, Arbeitnehmer zu berücksichtigen?
Gibt es eine Obergrenze für Minijobs?
Nein. Durch die freie Auswahl der Berufe und dessen Ausübung dürfen Sie mehrere Minijobs annehmen. Wie viele Nebenjobs Sie ausführen, müssen Sie selbst entscheiden. Sie dürfen die Verdienstobergrenze von 450 Euro monatlich nicht überschreiten, sonst wird der Minijob schnell zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Damit würden Sie weniger Nettoeinkommen erzielen und unter Umständen rentiert sich das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr.
Wie viele Stunden darf ich beim Minijob arbeiten?
Ungeachtet wie viele Nebenjobs Sie ausführen, dürfen Sie nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten. In einer Werkwoche ist ein Ruhetag einzuhalten, weshalb insgesamt 48 Arbeitsstunden nicht überschritten werden dürfen.
Beispiel: Sie betreuen als Tagesmutter oder -vater am Vormittag von Montag bis Freitag jeweils vier Stunden kleine Kinder. An diesen Tagen sind Sie zudem nachmittags jeweils vier Stunden in der Seniorenbetreuung tätig. Damit erreichen Sie bereits 40 Arbeitsstunden pro Woche. Am Wochenende betreuen Sie den Hund Ihrer Nachbarin. Die Betreuung darf nur noch an einem der Wochenendtage für höchstens acht Stunden ausgeführt werden. Damit erreichen Sie die 48 Arbeitsstunden in der Woche.
Minijob als Auszubildende/r möglich?
Selbstverständlich dürfen Auszubildende einen Nebenjob ausüben. Anders als bei Minijobbern zählt das betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungsverhältnis als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.
Als Minderjähriger sind zudem die Jugendschutzgesetze zu berücksichtigen, die sich besonders auf die Arbeitszeiten und Arbeitsstunden beziehen. Ist die Volljährigkeit noch nicht erreicht, dürfen Auszubildende maximal acht Stunden täglich an fünf Werktagen der Woche die Tätigkeiten ausüben. Zudem ist die Ruhephase zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr des Folgetages einzuhalten. Ausnahmeregelungen gelten nur in bestimmten Berufsfeldern.
Wie viele Nebenjobs beim Vollzeitjob?
Bei einer Vollbeschäftigung dürfen Sie einen Minijob annehmen. Die Verdienstobergrenze aus dem Minijob liegt bei 450 Euro. Wenn Sie mit dem Minijob die 450 Euro nicht erreichen, dürfen Sie dennoch keinen weiteren Minijob annehmen. Sonst werden die Beschäftigungen zum Hauptjob zusammengefasst und unterliegen der Steuerpflicht und der Abgabe aller Sozialversicherungen und Krankenkassenbeiträge. Der Minijob ist nicht im selben Unternehmen wie die hauptberufliche Tätigkeit gestattet, da die Beschäftigungen zusammengefasst werden und insgesamt als Vollbeschäftigung gelten.
Arbeitssuchend – wie viele Nebenjobs?
Wenn Sie auf Jobsuche sind und finanzielle Leistungen nach ALG I oder ALG II beziehen, dürfen Sie einen 450 Euro Minijob annehmen, wovon Ihnen aber nur 165 Euro als Freibetrag zustehen und der Rest bei der Leistungsberechnung angerechnet wird. Die maximale Arbeitszeit pro Woche beträgt 14 Stunden und 59 Minuten.
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